Sollte Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung nicht die Schule besuchen können, sind Sie verpflichtet, Ihr Kind zu entschuldigen!
Folgendes Vorgehen wird seitens der Schule empfohlen:
1. Tag der Erkrankung bzw. Fehltag in der Schule
Anruf im Sekretariat oder E-Mail an den Klassenlehrer
Innerhalb von 3 Tagen nach der Erkrankung:
Erfolgt eine Erkrankung beispielsweise montags, muss bis donnerstags die Entschuldigung vorliegen.
Abgabe einer schriftlichen Entschuldigung mit Unterschrift eines Elternteils persönlich in der Schule (Lehrerzimmer/Sekretariat)
oder
Zusendung einer eingescannten, schriftlichen Entschuldigung mit Unterschrift eines Elternteils per E-Mail
Schriftliche Entschuldigungen müssen den Klassenlehrer erreichen! Von der Abgabe schriftlicher Entschuldigungen an Fachlehrer oder Mitschüler ist daher abzuraten!
Geht die schriftliche Entschuldigung erst nach 3 Tagen der Erkrankung oder gar nicht zu, gilt die Fehlzeit als unentschuldigt. Unentschuldigte Fehltage werden im Zeugnis vermerkt!